Schlichten statt Richten

Streit und Missverständnisse gibt es immer mal wieder im nachbarschaftlichen
Miteinander:

   • Die Äste des Nachbargrundstücks sind über den Gartenzaun gewachsen.
   • Die Nachbarn feiern gerne und sind sich nicht bewusst, dass nicht jeder in der
     Nachbarschaft die laute Partymusik gut findet und schon gar nicht während der
     Nachtruhe.
   • Jemand trifft leichtfertig eine emotionale Aussage, die das Gegenüber als
     Beleidigung oder Bedrohung empfindet.

Zur Beilegung der beispielhaft genannten Streitigkeiten gibt es Schiedspersonen. Das sind
gewählte, ehrenamtlich tätige und geschulte Bürgerinnen und Bürger aus unserer
Gemeinde.

Ein Schiedsverfahren ist unbürokratisch und schnell. Sie teilen der Schiedsperson
mündlich oder schriftlich mit, worum es geht und wer (Namen und Anschrift)
unterschiedlicher Auffassung ist. Beide Streitparteien werden eingeladen und bekommen
im Rahmen einer nicht öffentlichen Schiedsverhandlung die Gelegenheit, ihre
Wahrnehmung der Situation zu schildern.

Ziel der Schiedsperson, als Mediator, ist es,  gemeinsam mit den Streitparteien eine Schlichtung des Konflikts herbeizuführen. Selbstverständlich wird Ihre Angelegenheit vertraulich behandelt,
Schiedspersonen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.
Gelingt eine Schlichtung, wird das Ergebnis in einem Vergleich schriftlich festgehalten. So
ein Vergleich hat Rechtskraft und kann notfalls auch vollstreckt werden. Kommt ein
Vergleich nicht zustande, haben Sie immer noch die Möglichkeit, beim zuständigen Gericht
Klage einzureichen.

Zu den bürgerlichen Streitigkeiten zählen insbesondere:

• Streitigkeiten über die Ansprüche aus dem Nachbarrecht wegen Überwuchses,
  Grenzbepflanzungen, Belästigung durch Lärm, Gerüche und andere Immissionen,
  Mitbenutzungs- und Wegerecht usw.

Strafverfolgung ist eine Aufgabe des Staates.
Unter bestimmten Voraussetzungen eröffnet der Gesetzgeber Opfern einer Straftat die Möglichkeit, eine Privatklage bei Gericht zu erheben. Bei einigen Fällen, wie z. B.
• Hausfriedensbruch,
• einer Beleidigung in Form übler Nachrede oder Verleumdung,
• einer Bedrohung,
• Sachbeschädigung,
ist die Erhebung einer solchen Klage jedoch erst zulässig, wenn ein Sühneversuch vor einer Schiedsperson erfolglos geblieben ist.

Gebühren/Kosten
Schlichtungsverhandlung: 50,00€ pauschal

Schiedsamt MORSBACH

MICHAEL BRAUN
Schiedsmann
Zum Hemmberg 1
51597 Morsbach
Tel. 02294-6953 935
E-Mail: [email protected]

HANS-JÜRGEN KELLNER
Stellv. Schiedsmann
Auf der Ecke 9
51597 Morsbach
Tel. 02294-9998860
E-Mail: hans-juergen.kellner@tonline.de

Sprechstunde
Nach vorherige Absprache, 
Donnerstag von 17:00 bis 18:00, 
im "Treffpunkt-Bahnhof" 
Bahnhofstraße 40
51597 Morsbach